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   AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22   

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https://dejure.org/2023,24550
AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22 (https://dejure.org/2023,24550)
AG Remscheid, Entscheidung vom 03.08.2023 - 7 C 187/22 (https://dejure.org/2023,24550)
AG Remscheid, Entscheidung vom 03. August 2023 - 7 C 187/22 (https://dejure.org/2023,24550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Mehrwertsteuerabzug auf Restwert eines verunfallten Kfz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22
    Die über das Honorar von einem Sachverständigen erteilte Rechnung entfaltet grundsätzlich das Indiz, dass es sich bei dem berechneten Honorar um die erforderlichen Aufwendungen im vorgenannten Sinne handelt, allerdings nur dann, wenn diese Rechnung auch tatsächlich von dem Geschädigten ausgeglichen wurde (BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22
    Insbesondere muss er nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (so auch BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22
    Da das verunfallte Fahrzeug zum Betriebsvermögen des Klägers gehörte und er insoweit vorsteuerabzugsberechtigt war, ist ihm ein Schaden lediglich in Höhe des Nettobetrages entstanden (ständige Rechtsprechung vgl. BGH Urteil 02.10.2018 - VI ZR 40/18, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15).
  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22
    Solche können grundsätzlich in einer wirksamen Honorarvereinbarung liegen, soweit diese nicht erkennbar überhöht ist (BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 61/17).
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18

    Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der

    Auszug aus AG Remscheid, 03.08.2023 - 7 C 187/22
    Da das verunfallte Fahrzeug zum Betriebsvermögen des Klägers gehörte und er insoweit vorsteuerabzugsberechtigt war, ist ihm ein Schaden lediglich in Höhe des Nettobetrages entstanden (ständige Rechtsprechung vgl. BGH Urteil 02.10.2018 - VI ZR 40/18, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15).
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